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Der Ablauf

Für ein Erstgespräch wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail an mich. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

 

Bereits ein Erstgespräch ist kostenpflichtig. Wenn Sie für den Leistungsfall einer psychischen Erkrankung versichert sind, werden die Kosten für das Erstgespräch bzw. probatorische Sitzungen in der Regel rückwirkend durch Ihren Kostenträger erstattet.

 

Stellen wir fest, dass bei Ihnen ein behandlungsbedürftiges Problem vorliegt, beantragen wir eine Kostenübernahme für die Psychotherapie. Nach erfolgreicher Bewilligung seitens des Kostenträgers kann die eigentliche Psychotherapie dann starten. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich statt.

Die Kosten

Bei Privatabrechnung erfolgt die Liquidation nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), unabhängig von der Art der Versicherung.

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