
Der Ablauf
Für ein Erstgespräch wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail an mich. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
Bereits ein Erstgespräch ist kostenpflichtig. Wenn Sie für den Leistungsfall einer psychischen Erkrankung versichert sind, werden die Kosten für das Erstgespräch bzw. probatorische Sitzungen in der Regel rückwirkend durch Ihren Kostenträger erstattet.
Stellen wir fest, dass bei Ihnen ein behandlungsbedürftiges Problem vorliegt, beantragen wir eine Kostenübernahme für die Psychotherapie. Nach erfolgreicher Bewilligung seitens des Kostenträgers kann die eigentliche Psychotherapie dann starten. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich statt.
Die Kosten
Bei Privatabrechnung erfolgt die Liquidation nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), unabhängig von der Art der Versicherung.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
In meiner Privatpraxis darf ich mit den privaten Krankenversicherungen und mit den Beihilfen abrechnen. Die genauen Konditionen richten sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif und Ihrer gültigen Beihilfeverordnung. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Versicherung bzw. der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
Selbstzahler*innen
Die entstehenden Behandlungskosten können Sie auch als Selbstzahler*in übernehmen. Dies kann eine Option sein, wenn Sie gesetzlich versichert sind oder Sie z.B. aus Gründen der Diskretion nicht möchten, dass eine Diagnose bei dem für Sie zuständigen Kostenträger hinterlegt wird.
Weitere Kostenträger
Neben den genannten Möglichkeiten kann ich mit weiteren Kostenträgern bestimmter Berufsgruppen abrechnen. Diese sind:
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Heilfürsorge der Bundespolizei
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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamt*innen (KVB)
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Mitglieder der Gruppe B der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
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Heilfürsorge der Soldat*innen der Bundeswehr.
Gesetzliche Krankenkassen & Kostenerstattungsverfahren
Es handelt sich um eine Privatpraxis ohne Kassensitz (Niederlassung). Daher kann ich keine Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt biete ich auch keine Psychotherapie mithilfe des sog. Kostenerstattungsverfahrens (§13 SGB V) an.
